Rechtsprechung
   OLG München, 11.09.2013 - 34 Wx 314/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,24990
OLG München, 11.09.2013 - 34 Wx 314/13 (https://dejure.org/2013,24990)
OLG München, Entscheidung vom 11.09.2013 - 34 Wx 314/13 (https://dejure.org/2013,24990)
OLG München, Entscheidung vom 11. September 2013 - 34 Wx 314/13 (https://dejure.org/2013,24990)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,24990) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 925 Abs. 1; ZPO §§ 726, 730, 894
    Anforderungen für Auflassungseintragung bei Grundstücksübereignung Zug um Zug gegen Zahlung einer Geldsumme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 925 Abs. 1 ZPO §§ 726, 730, 894
    Voraussetzungen für die Eintragung der Auflassung im Grundbuch, wenn der Schuldner zur Grundstücksübereignung Zug um Zug gegen Zahlung einer Geldsumme verurteilt ist.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2014, 133
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 17.12.1992 - IX ZR 226/91

    Kein Überweisungsbeschluß bei Arrest

    Auszug aus OLG München, 11.09.2013 - 34 Wx 314/13
    Dabei muss es sich aber der Art nach um grundlegend schwere Mängel handeln, die nicht nur die Fehlerhaftigkeit, sondern darüber hinaus die Nichtigkeit und damit die Unverbindlichkeit für jedermann begründen können (vgl. etwa BGHZ 121, 98/102; Musielak/Lackmann ZPO 10. Aufl. Vor § 704 Rn. 32).

    Für die Beurteilung heranziehbar ist der Maßstab des § 44 VwVfG (BGHZ 121, 98/102): hiernach ist ein Verwaltungsakt nichtig, wenn er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.

    Offenkundigkeit kann schon dann zu bejahen sein, wenn der besonders schwere Fehler nur für den "Insider" offensichtlich ist (BGHZ 121, 98/103; 114, 315/327 f.).

  • BayObLG, 14.07.1983 - BReg. 2 Z 36/83

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

    Auszug aus OLG München, 11.09.2013 - 34 Wx 314/13
    Wird auf Grund eines Urteils aufgelassen, stellt sich die Rechtslage folgendermaßen dar (siehe Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 745 ff./748; im Einzelnen auch BayObLG Rpfleger 1983, 480; BayObLGZ 1983, 181/185):.

    Der Gläubiger muss nun, um dem Erfordernis des § 925 Abs. 1 Satz 1 BGB Rechnung zu tragen, seinerseits unter Vorlage des Urteils die Auflassung vor dem Notar erklären; der zur Abgabe der Willenserklärung verurteilte Schuldner ist in der Form des vorliegenden verurteilenden Titels als gleichfalls anwesend anzusehen (BayObLGZ 1983, 181/184 f.).

    b) Steht die Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung, wie hier, unter dem Vorbehalt, Zug um Zug eine Gegenleistung zu erbringen, genügt, anders als im Regelfall des § 894 Satz 1 ZPO (BayObLGZ 1983, 181/184; Schöner/Stöber Rn. 748), nicht allein die Vorlage des rechtskräftigen Urteils im Beurkundungstermin und anschließend beim Grundbuchamt.

  • BGH, 12.01.2012 - VII ZB 71/09

    Zwangsvollstreckung: Vollstreckungserinnerung gegen die Erteilung einer

    Auszug aus OLG München, 11.09.2013 - 34 Wx 314/13
    Bei dieser Beurteilung gelten für Vollstreckungsklauseln, deren Erteilung nicht selbst Teil des Vollstreckungsverfahrens ist, dieselben Maßstäbe wie für Vollstreckungsakte (BGH WM 2012, 454/455).

    Die Vollstreckung ist mit der Klauselerteilung abgeschlossen, so dass dem Schuldner auch der Rechtsbehelf des § 732 ZPO gegen deren Erteilung (dazu BGH WM 2012, 454/455) nicht mehr zur Verfügung steht.

  • BayObLG, 17.08.1983 - BReg. 2 Z 64/83

    Hinterlegung eines Geldbetrages mit Verzicht auf die Rücknahme; Beschwerde gegen

    Auszug aus OLG München, 11.09.2013 - 34 Wx 314/13
    Wird auf Grund eines Urteils aufgelassen, stellt sich die Rechtslage folgendermaßen dar (siehe Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 745 ff./748; im Einzelnen auch BayObLG Rpfleger 1983, 480; BayObLGZ 1983, 181/185):.

    Für das Grundbuchamt gilt mit der Vorlage des rechtskräftigen und mit der Vollstreckungsklausel versehenen Urteils die Willenserklärung als abgegeben (BayObLG Rpfleger 1983, 480/481).

  • BGH, 15.11.1996 - V ZR 292/95

    Rechtsfolgen der Erfüllungsverweigerung bei einer Zug um Zug zu erbringenden

    Auszug aus OLG München, 11.09.2013 - 34 Wx 314/13
    Auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Annahmeverzug (u.a.) entsprechend § 299 BGB dann eintritt, wenn der Gläubiger dem formell mitgeteilten Termin fernbleibt (BGHZ 116, 244/250; BGH NJW 1997, 581; 2010, 1284/1289 bei Rn. 54), kann sich die Beteiligte nicht berufen, weil den dortigen Entscheidungen konsequenterweise jeweils Fallgestaltungen zugrunde lagen, in denen es um die Auflassungserklärung als Gläubigerleistung (Zahlung Zug um Zug gegen Abgabe der Auflassungserklärung) ging.
  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83

    Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht

    Auszug aus OLG München, 11.09.2013 - 34 Wx 314/13
    Zur Auslegung der Klausel ist, wie für Grundbucherklärungen im Allgemeinen, auf Wortlaut und Sinn der Erklärung abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (etwa BGHZ 92, 351/355; 113, 374/378).
  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus OLG München, 11.09.2013 - 34 Wx 314/13
    Zur Auslegung der Klausel ist, wie für Grundbucherklärungen im Allgemeinen, auf Wortlaut und Sinn der Erklärung abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (etwa BGHZ 92, 351/355; 113, 374/378).
  • BGH, 07.05.1991 - IX ZR 30/90

    Benachteiligung der Konkursgläubiger bei Bestehen von Ansprüchen anderer

    Auszug aus OLG München, 11.09.2013 - 34 Wx 314/13
    Offenkundigkeit kann schon dann zu bejahen sein, wenn der besonders schwere Fehler nur für den "Insider" offensichtlich ist (BGHZ 121, 98/103; 114, 315/327 f.).
  • OLG Hamm, 02.04.1987 - 15 W 81/87
    Auszug aus OLG München, 11.09.2013 - 34 Wx 314/13
    Die Voraussetzungen für die Klauselerteilung durch den Rechtspfleger (§ 20 Nr. 12 RPflG, § 726 Abs. 2 ZPO; OLG Hamm NJW-RR 1987, 957; Zöller/Stöber ZPO 29. Aufl. § 726 Rn. 8) sind allein im Klauselerteilungsverfahren, aber nicht mehr im Grundbucheintragungsverfahren zu prüfen (siehe auch Alff Rpfleger 2004, 159 sowie Zöller/Stöber § 894 Rn. 8).
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus OLG München, 11.09.2013 - 34 Wx 314/13
    c) Schließlich ergibt sich die Unwirksamkeit der Klausel - und damit die Unverbindlichkeit für das Grundbuchamt - auch aus Art. 19 Abs. 4 GG (siehe BVerfG FGPrax 2000, 103).
  • BGH, 05.07.2005 - VII ZB 23/05

    Anforderungen an den Nachweis der Rechtsnachfolge

  • BVerwG, 13.10.1986 - 6 P 14.84

    Personalvertretung - Mängel des Beschlussverfahrens - Stufenvertretung

  • OLG Koblenz, 04.05.2004 - 11 WF 288/04

    Vollstreckung der Verurteilung auf Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur

  • BGH, 08.12.2009 - XI ZR 181/08

    Umfang des Sicherungszwecks einer gem. § 7 Abs. 1 Makler- und Bauträgerverordnung

  • LG Hamburg, 29.10.2003 - 321 T 76/03

    Beweis des Annahmeverzugs

  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 229/90

    Fälligkeit des Anspruchs mit Erfüllung der Gegenforderung

  • AG Münster, 26.06.2018 - 9 K 4/18

    Notarielle Grundschuldbestellungsurkunde, Vollstreckungsklausel,

    In der Entscheidung des Oberlandesgerichts München, B. v. 11.9.2013 - 34 Wx 314/13 (Rpfleger 2014, 133 f.) heißt es weiter: "Bei dieser Beurteilung gelten für Vollstreckungsklauseln, deren Erteilung nicht selbst Teil des Vollstreckungsverfahrens ist, dieselben Maßstäbe wie für Verwaltungsakte (BGH WM 2012, 454/455).
  • OLG München, 23.06.2016 - 34 Wx 189/16

    Einfache Vollstreckungsklausel bei Verzicht auf Nachweis und Fälligkeit der

    Nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen mag eine entsprechende Kontrolle zu deren Nichtigkeit führen und dies auch vom Grundbuchamt zu beachten sein (siehe für qualifizierte Klauseln etwa Senat vom 11.9.2013, 34 Wx 314/13 = Rpfleger 2014, 133).
  • OLG München, 13.04.2018 - 34 Wx 381/17

    Zur Voraussetzung der Androhung der Vollstreckung bei Bestehen einer

    Nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen kann eine Nichtigkeit der Klausel anzunehmen und dies auch vom Grundbuchamt oder sonstigen Vollstreckungsorgan zu beachten sein (BGH NJW-RR 2012, 1146 Rn. 15 - 17 sowie 1148 Rn. 12; NJW-RR 2013, 437 Rn. 9; NJW-RR 2017, 510 Rn. 13; Senat vom 11.9.2013, 34 Wx 314/13 = Rpfleger 2014, 133; vom 23.6.2016, 34 Wx 189/16 = Rpfleger 2017, 23; LG Hamburg vom 18.4.2013 - 328 T 32/13, juris; LG Meiningen Rpfleger 2013, 691/692; LG Stade vom 11.6.2015 - 7 T 73/15, juris; LG Hamburg Rpfleger 2016, 305/306; Zöller/Seibel ZPO 32. Aufl. § 726 Rn. 10; MüKo/Wolfsteiner § 724 Rn. 4 f.; Staudinger/Wolfsteiner [Aktualisierung vom 17.1.2017] Vorbem zu §§ 1113 ff Rn. 43.1; Böttcher ZfIR 2017, 161/162 f. m. w. Nachw.).
  • OLG München, 28.01.2014 - 34 Wx 318/13

    Grundbuchverfahren: Bestimmtheit des Antrags auf Eintragung eines gerichtlich

    c) Aus diesem Grund hat auch das Grundbuchamt die ihm erkennbare Unwirksamkeit eines gerichtlich geschlossenen Vergleichs zu beachten (vgl. Senat vom 18.7.2013, 34 Wx 314/13).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2019 - 3 Wx 242/19

    Vorläufige Eintragung eines Widerspruchs gegen die Eintragung in einem Grundbuch;

    Ist jedoch - wie ausweislich des Titels hier - die Willenserklärung von einer Gegenleistung abhängig gemacht, tritt die fingierende Wirkung nach § 894 Satz 2 ZPO erst ein, sobald nach den Vorschriften der §§ 726, 730 ZPO eine "qualifizierte" vollstreckbare Ausfertigung des rechtskräftigen Urteils erteilt ist; wird die Erklärung des Titelgläubigers vorher abgegeben, ist die Auflassung (form)unwirksam (so ausdrücklich: Staudinger-Pfeifer/ Diehn, BGB, Neubearb. 2017, § 925 Rdnr. 84; BeckOK BGB - Grün, Stand: 01.11.2019, § 925 Rdnr. 22; BeckOK GBO - Hügel, Stand: 01.06.2019, § 20 Rdnr. 44; Meikel-Böttcher, GBO, 11. Aufl. 2015, § 20 Rdnr. 69; vgl. auch OLG München Rpfleger 2014, 133 ff), und zwar auch dann, wenn im Zeitpunkt der Erklärung des Titelgläubigers eine von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erteilte "einfache" vollstreckbare Ausfertigung des Urteils vorliegt (eingehend: OLG Hamm Rpfleger 2014, 366 f m. zahlr. Nachw.).
  • AG Hamburg, 03.07.2019 - 29e M 192/19

    Zwangsvollstreckung: Nachweis der Personenidentität bei Rechtsformwechsel des

    Fehlt diese Angabe oder ist sie unzureichend, ist die Klausel nur anfechtbar, aber nicht unwirksam (OLG München BeckRS 2013, 17940).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht